Rechtsprechung
RG, 08.02.1934 - IV 231/33 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann daraus, daß bei Errichtung eines Kirchspiels in gemeinrechtlichem Gebiet der Küster zugleich als Lehrer angestellt worden ist, ohne weiteres geschlossen werden, daß die vom Landesherrn gewährten Küstergrundstücke für beide Ämter bestimmt waren und als sog. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 143, 307
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.06.1952 - V ZR 62/51
Auseinandersetzung zwischen Kirchen-und Schulamt
Biese gesetzlichen Bestimmungen über die Auseinandersetzung stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 30 VUG; das Reichsgericht hat stets daran festgehalten, dass es für die Vermögensauseinandersetzung nicht auf die Zweckbestimmung, sondern auf die privatrechtliche Zugehörigkeit der einzelnen Vermögensstücke ankomme (RGZ 111, 53; 127, 251 [260]; 133, 69; 143, 307; JW 1926 S 1446 und S 2285; a.A. PrOVG 84, 214, vgl hierzu Lande in Brauchitsch-Drews-Lassar Preussische Verwaltungsgesetze Bd. VI, S 281 ff, zu § 30 VUG).